Objektplanung
Für die Objektplanung ist ein Bedarfsplan unerlässlich
Der Bedarfsplan bildet die Grundlage der Objektplanung und diese muss sich dann am Bedarfsplan messen lassen. Die Bedarfsplanung dient als Festlegung der wesentlichen Bedürfnisse, Ziele und Mittel des Bauherrn und des Auftragsgebers und liefert die Rahmenbedingungen des Projekts und alle erforderlichen Anforderungen an den Entwurf oder der Planung. Somit ist die Bedarfsplanung die methodische Ermittlung der Bedürfnisse vom Bauherrn und Auftraggeber.
Mit der Objektplanung wird Ihr Projekt professionell vorbereitet und abgewickelt.
Wenn Sie beabsichtigen Ihren Wohnraum zu sanieren oder sich eine neue Immobilie kaufen wollen benötigen Sie einen Fachmann der Ihre Interessen vertreten kann, Sie berät und die Regie für das Objekt übernimmt.
Entweder Sie entscheiden sich für einen Architekten, oder für einen Sachverständigen / Fachplaner wobei Sie damit bis zu bis zu 50% an Honorarkosten ( HOAI) gegenüber dem Architekten einsparen können.
Ich arbeite nicht nach HOAI oder Berechnung der Auftragssumme sondern per tatsächlichen Aufwand, aber biete zum Teil dieselben Leistungen an.
Wenn Sie uns zusätzlich zur Objektplanung und Abwicklung auch den Verkauf der Ausstattung als Auftrag erteilen, können Sie weitere 10% gegenüber eines Architekten einsparen.
Durch meine Tätigkeit als vereidigter Sachverständiger und Fachplaner mit Meistertitel ist es Ihr Vorteil wenn Sie Praxisbezogenes arbeiten schätzen. Ich verfüge über 3 Jahrzehnte Erfahrungen in der Badsanierung, Badrenovierung sowie in der Altbausanierung.
Mit meinen Planungs und Gutachterbüro übernehmen wir gerne für Sie die gesamte Objektplanung und Objektbetreuung mit Qualitätssicherung, Koordination aller Notwendigen Gewerke sowie die Terminorganisation.
Ich empfehle vor Vergabe eines Auftrages eine Bedarfs und Kosten – Analyse durchzuführen.
Der Bedarfsplan ist die Basis der Objektplanung.
Der Bedarfsplan bildet die Grundlage der Objektplanung und diese muss sich dann am Bedarfsplan messen lassen. Die Bedarfsplanung als Festlegung der wesentlichen Bedürfnisse, Ziele und Mittel des Bauherrn und des Auftragsgebers sowie die Rahmenbedingungen des Projekts und alle erforderlichen Anforderungen an den Entwurf oder der Planung. Somit ist die Bedarfsplanung die methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherrn und Auftraggeber.
Ich biete Ihnen eine Bedarfsplanung kostengünstig für pauschal 550,00€ netto an, dieser Betrag würde bei einer Auftragserteilung wieder verrechnet werden.
Ob ein kleines Bad oder großes Loft, Umbau oder Renovierung der Wohnung bzw. Haus.
Ich plane Ihr Vorhaben schlüsselfertig Sie brauchen nur wenig Zeit aufwenden und werden in jeder Situation durch bäderwerk Thomas von der Geest GmbH vertreten.
Auch wenn Sie nicht Ortsansässig seien können, ist bäderwerk für Sie der richtige Ansprechpartner.
Bei bewohnten Immobilien könnten Sie auch in den Urlaub fahren, oder anderen Aktivitäten nachgehen.
Leistung sind nach dem Baukasten – Prinzip möglich:
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen werden immer gesondert angeboten und mit einen Stundenverrechnungssatz von 90,00 € Netto pro Stunde abgerechnet.
Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf, Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
Kostenschätzung im Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
Objektbeschreibung Ortstermin
Fortschreiben des Terminplans
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen,
Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel